Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ökokonto-Verordnung
SächsÖKoVO§ 10 Nachweispflichten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chs%C3%96KoVO/10#abs-1 (1) Die zuständige Behörde legt in der Genehmigung nach § 10 Abs. 1 SächsNatSchG oder der Entscheidung nach § 11 SächsNatSchG die Fristen und Inhalte für die Erfüllung der Nachweispflichten über den Erfolg der Kompensationsmaßnahmen fest.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chs%C3%96KoVO/10#abs-2 (2) Der Verursacher eines Eingriffs hat der für das Kompensationsflächenkataster zuständigen Behörde entsprechend den in der Genehmigung nach § 10 Abs. 1 SächsNatSchG oder der Entscheidung nach § 11 SächsNatSchG festgelegten Fristen die Nachweise zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen sowie zu festgesetzten Funktionskontrollen in elektronischer Form zu übermitteln. Diese sind im Kompensationsflächenkataster zu dokumentieren. Für den im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung festgesetzten Ausgleich gilt dies entsprechend.