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§ 11 SächsÖKoVO (Sachsen) — Auskünfte aus dem Kompensationsflächenkataster

Sächsische Ökokonto-Verordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die für das Kompensationsflächenkataster zuständigen Behörden erteilen den Gemeinden auf Anfrage Auskunft über die ihr Gemeindegebiet betreffenden Flächen im Kompensationsflächenkataster.