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§ 2 SÜFV 2023 — Deutscher Bundestag

Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

Stand: 09.02.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Lebenswichtige Einrichtungen sind der Polizeivollzugsdienst beim Deutschen Bundestag und die technischen Arbeitseinheiten des Deutschen Bundestages, deren Ausfall die Tätigkeit des Deutschen Bundestages erheblich beeinträchtigen würde.