Gesetze / Staatsangehörigkeitsgesetz StAG (XXXX) §§ 20 und 21 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 20 und 21 RuStAG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 20 und 21 StAG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm