Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MUGV

RkZÜVMUGV

§ 1 Übertragung von Aufgaben

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RkZ%C3%9CVMUGV/1#abs-1 (1) Die Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz für die Berechnung und Zahlung von Reisekosten im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes wird für den gesamten Geschäftsbereich auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RkZ%C3%9CVMUGV/1#abs-2 (2) Ebenso wird die Zuständigkeit für die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld nach § 9 Absatz 3 der Trennungsgeldverordnung auch im Falle von Abordnungen im Rahmen der Aus- oder Fortbildung auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.

§ 2