Gesetze / Richterwahlgesetz RiWG § 7 Stand: 10.06.2019 Bund Ein Mitglied des Richterwahlausschusses ist von der Mitwirkung bei der Wahl eines Richters ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 41 Nr. 3 der Zivilprozeßordnung vorliegen.