Gesetze / Schiffspersonalverordnung-Rhein
RheinSchPersV§ 1.03 Dienstanweisungen
Stand: 10.06.2019
Zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Anwendung dieser Verordnung kann die ZKR Dienstanweisungen für die zuständigen Behörden beschließen. Die zuständigen Behörden sind daran gebunden.