Gesetze / Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung)
RheinSchPersV 2023§ 20.01 Gültigkeit der Schifferdienstbücher
Beantragt der Inhaber eine neue Qualifikation oder eine Ersatzausfertigung gemäß § 3.03 dieser Verordnung, stellt die zuständige Behörde ein neues Schifferdienstbuch gemäß ES-QIN aus (Teil V, Kapitel 2).
Änderungsverlauf
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22.11.2023 Ausfertigung
§ 20.01 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. November 2023 (BGBl. II Nr. 321)
BGBl. 2023 II Nr. 321
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.