Gesetze / Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung
RheinSchPersEVArt 2 Ausnahmen von der Schifferpatentpflicht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RheinSchPersEV/2#abs-1 (1) Zur Führung von Fahrzeugen der Streitkräfte ist ein Rheinpatent nicht erforderlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RheinSchPersEV/2#abs-2 (2) Zur Führung von Fahrzeugen im Sinne des § 6.02 Nummer 5 der Schiffspersonalverordnung-Rhein ist ein Schifferpatent gemäß Schiffspersonalverordnung-Rhein nicht erforderlich.