Gesetze / Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung
RheinSchPersEV 2023§ 2 Anwendung der Binnenschiffspersonalverordnung
Stand: 25.06.2023
Soweit die Rheinschiffspersonalverordnung und die Dienstanweisungen zur Rheinschiffspersonalverordnung sowie diese Verordnung keine eigenen Regeln enthalten, gelten die Vorschriften der Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I S. 4982, 5204), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. April 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 105) geändert worden ist, und der aufgrund der genannten Verordnung ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend.
Änderungsverlauf
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01.12.2023 in Kraft
§ 2 geändert durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2023 (BGBl. II Nr. 141)
BGBl. 2023 II Nr. 141
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