Gesetze / Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung

RevierjagdMeisterPrV

§ 13 Struktur der Prüfung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RevierjagdMeisterPrV/13#abs-1 (1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte:

1.
Berufsausbildung und
2.
Mitarbeiterführung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RevierjagdMeisterPrV/13#abs-2 (2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet

1.
einen praktischen Teil nach § 14 und
2.
einen schriftlichen Teil nach § 15.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RevierjagdMeisterPrV/13#abs-3 (3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 16.

§ 12 § 14