Gesetze / Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung

RevierjagdMeisterPrV

§ 15 Schriftlicher Teil

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RevierjagdMeisterPrV/15#abs-1 (1) Im schriftlichen Teil soll der Prüfling fallbezogene Aufgaben unter Aufsicht bearbeiten. Die Aufgaben sollen sich auf die in § 12 Absatz 3 bis 6 beschriebenen Kompetenzen beziehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RevierjagdMeisterPrV/15#abs-2 (2) Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Teil beträgt 150 Minuten.

§ 14 § 16