Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rettungsgesetz NRW
RettG NRW§ 23 Betriebs- und Beförderungspflicht
Stand: 01.01.2016
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/23#abs-1 (1) Das Unternehmen hat die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft seines Betriebs während der festgesetzten Betriebszeiten sicherzustellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/23#abs-2 (2) Der Unternehmer ist im Rahmen der ihm erteilten Genehmigung zur Notfallrettung verpflichtet, wenn
1. der Ausgangspunkt der Beförderung innerhalb des Betriebsbereichs des Krankenkraftwagens liegt,
2. die Beförderung innerhalb der festgesetzten Eintreffzeiten (§ 22 Abs. 4 Nr. 2) möglich ist und
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die das Unternehmen nicht abwenden konnte.
Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Beförderung in die nächste, für die weitere Versorgung geeignete und aufnahmebereite Einrichtung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/23#abs-3 (3) Beim Krankentransport dürfen Beförderungen nur durchgeführt werden, wenn ihr Ausgangsort im Betriebsbereich liegt. Die Genehmigungsbehörde kann hiervon Ausnahmen zulassen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/23#abs-4 (4) Personen, die am Betriebssitz Beförderungsaufträge für das Unternehmen entgegennehmen, müssen
a) bei einer Genehmigung für die Notfallrettung über die Qualifikation als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent beziehungsweise Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter verfügen,
b) bei einer Genehmigung für den Krankentransport als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin ausgebildet sein.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 23 RettG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 03.09.1998 – 13 A 1048/98Zitiert von 7
- OVG NRW, 17.03.2006 – 13 A 1233/03Zitiert von 3
- OVG NRW, 10.12.2013 – 13 A 1505/13
- VG Köln, 02.02.2010 – 7 K 7220/08
- OVG NRW, 27.04.2009 – 13 B 34/09Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Betriebsuntersagung eines Rettungsunternehmens; Anforderungen an die Zuverlässigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- OVG NRW, 17.07.2008 – 13 A 2916/06Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- SG Düsseldorf, 20.07.2006 – S 8 KR 176/03
- LG Köln, 12.01.2006 – 84 O 74/05Zitiert von 2
- OVG NRW, 02.10.2003 – 13 A 3696/02Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23 RettG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.