Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk
RestauratorHw-PrüfV§ 7 Handlungsbereich „Unternehmerische Prozesse im Rahmen des Kulturerbeerhalts gestalten und steuern“
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RestauratorHw-Pr%C3%BCfV/7#abs-1 (1) Im Handlungsbereich „Unternehmerische Prozesse im Rahmen des Kulturerbeerhalts gestalten und steuern“ sollen durch die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachgewiesen werden, handwerklich-immaterielles und materielles Kulturerbe zur strategischen Unternehmensentwicklung nutzen zu können sowie Entscheidungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte treffen zu können und Prozesse nachhaltig steuern zu können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RestauratorHw-Pr%C3%BCfV/7#abs-2 (2) In diesem Handlungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: