Gesetze / Restaurator-Master Professional Restaurierung-Prüfungsverordnung
RestMAProRestPrV§ 8 Handlungsbereich „Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungskonzepte entwickeln“
Stand: 22.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RestMAProRestPrV/8#abs-1 (1) Im Handlungsbereich „Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungskonzepte entwickeln“ sollen durch die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung handwerklicher und denkmalpflegerischer Grundsätze Bestands- und Befundaufnahmen durchführen zu können sowie darauf aufbauend Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsprozesse mit wissenschaftlichen Methoden und auf der Grundlage eigener handwerklicher Erfahrungen planen zu können. Dabei sollen Abläufe von Maßnahmen unter Beteiligung von Fachbehörden, Experten und Expertinnen sowie Objekteigentümern festgelegt und organisiert sowie abgestimmte Konzepte präsentiert werden können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RestMAProRestPrV/8#abs-2 (2) In diesem Handlungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: