Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung
RennwLottDV§ 43 Steuerberechnungsformel
Stand: 21.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RennwLottGABest/43#abs-1 (1) In den §§ 9, 17, 27, 37 und 47 des Rennwett- und Lotteriegesetzes wird die Steuerbemessungsgrundlage als geleisteter Wetteinsatz, als geleistetes Teilnahmeentgelt oder als Spieleinsatz jeweils abzüglich der Steuer definiert. Bei dem geleisteten Wetteinsatz, dem geleisteten Teilnahmeentgelt oder dem Spieleinsatz handelt es sich um einen Bruttowert, aus dem die nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz geschuldete Steuer herauszurechnen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RennwLottGABest/43#abs-2 (2) Die jeweilige Steuer ist nach folgender Formel zu berechnen:
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