Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung RennwLottDV § 29 Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 21.07.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Lotterie- und Sportwettensteuer wird von den Finanzämtern verwaltet.