Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung
RennwLottDV§ 21 Besteuerungsverfahren
Stand: 21.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RennwLottGABest/21#abs-1 (1) Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RennwLottGABest/21#abs-2 (2) Bei der Zahlung der Sportwettensteuer sind die Steuernummer, die Steuerart und der Zeitraum, für den die Steuer entrichtet wird, anzugeben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RennwLottGABest/21#abs-3 (3) Wird die Sportwettensteuer abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, ist die Kleinbetragsverordnung zu beachten.