Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung

RennwLottDV

§ 14 Besteuerungsverfahren

Stand: 21.07.2021

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RennwLottGABest/14#abs-1 (1) Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 8 bis 15 des Rennwett- und Lotteriegesetzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RennwLottGABest/14#abs-2 (2) Bei der Zahlung der Rennwettsteuer sind die Steuernummer, die Steuerart und der Zeitraum, für den die Steuer entrichtet wird, anzugeben.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RennwLottGABest/14#abs-3 (3) Wird die Rennwettsteuer abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, ist die Kleinbetragsverordnung zu beachten.

§ 13 § 15