Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung
RennwLottDV§ 1 Erlaubnisempfänger
Stand: 21.07.2021
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- OVG Niedersachsen, 21.06.2011 – 11 LC 348/10Glücksspielrecht: Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten ohne Erlaubnis KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Erlaubnis zum Abschluss und zur Vermittlung von Rennwetten darf nur Betreibern von Totalisatoren und Buchmachern erteilt werden.