Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung
RegBkPlG§ 5 Organe der Regionalen Planungsgemeinschaften
Stand: 30.07.2026
Organe der Regionalen Planungsgemeinschaften sind die Regionalversammlung und der Regionalvorstand.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 5 RegBkPlG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 – OVG 10 A 17.17Zitiert von 26
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 – OVG 2 A 2.16Unwirksamkeit des Regionalplans Havelland-Fläming wegen formeller Mängel und fehlerhafter Steuerung der Windenergienutzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.