Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin
RechtsfachwPrV§ 4 Prüfungsinhalte
Stand: 10.01.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RechtsfachwPrV/4#abs-1 (1) Im Handlungsbereich "Büroorganisation und Verwaltung" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, ein Anwaltsbüro im nichtanwaltlichen Bereich eigenverantwortlich, systematisch und betriebswirtschaftlich orientiert zu führen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RechtsfachwPrV/4#abs-2 (2) Im Handlungsbereich "Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie Vorgänge auf der Basis betriebswirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Grundlagen interpretieren, analysieren und bearbeiten kann. Sie soll in der Lage sein, Praxisziele, Organisations- und Kooperationsformen im Zusammenspiel von Mitarbeitern, Mandanten und anderer Beteiligter einzuschätzen und zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang können geprüft werden:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RechtsfachwPrV/4#abs-3 (3) Im Handlungsbereich "Mandatsbetreuung im Kosten, Gebühren- und Prozessrecht" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie Vorgänge des Gebührenrechts, der Festsetzung und Erstattung der Gebühren bearbeiten kann sowie die dazugehörigen Regelungen des Prozessrechts interpretieren und anwenden kann. Dabei können geprüft werden:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/RechtsfachwPrV/4#abs-4 (4) Im Handlungsbereich "Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, titulierte Forderungen in jeglicher Hinsicht durchzusetzen, die entsprechenden Anträge zu stellen sowie die zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse einzuordnen und dazugehörige einfache Rechtsfragen richtig beurteilen zu können. In diesem Rahmen können geprüft werden: