Gesetze / RechtsfachwPrV · BGBl I 2001, 2250

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin

12 Normen · ausgefertigt 23.08.2001 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 10.01.2020 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
  3. § 2 Zulassungsvoraussetzungen
  4. § 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung
  5. § 4 Prüfungsinhalte
  6. § 5 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  7. § 6 Bewerten der Prüfungsleistungen
  8. § 7 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  9. § 8 Zeugnisse
  10. § 9 Wiederholung der Prüfung
  11. § 10 Übergangsvorschriften
  12. § 11 Ausbildereignung
  13. § 12 Inkrafttreten
  14. Anlage 1 (zu den §§ 6 und 7) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  15. Anlage 2 (zu § 8) Zeugnisinhalte

Änderungsverlauf

  1. 10.01.2020 — 11 Normen geändert · §§ 1, 3, 4, 5 und 7 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.