Gesetze / RechtsfachwPrV · BGBl I 2001, 2250
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin
12 Normen · ausgefertigt 23.08.2001 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 10.01.2020 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses | 1 |
| § 2 — Zulassungsvoraussetzungen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung
- § 4 Prüfungsinhalte
- § 5 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 6 Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 7 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 8 Zeugnisse
- § 9 Wiederholung der Prüfung
- § 10 Übergangsvorschriften
- § 11 Ausbildereignung
- § 12 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu den §§ 6 und 7) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 (zu § 8) Zeugnisinhalte
Änderungsverlauf
- 10.01.2020 — 11 Normen geändert · §§ 1, 3, 4, 5 und 7 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.