Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin RechtsfachwPrV § 12 Inkrafttreten Stand: 10.01.2020 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.