Gesetze / Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
RechVersV§ 12 Andere Kapitalanlagen
Stand: 10.06.2019
Im Posten "Andere Kapitalanlagen" sind auch die Ausgleichsforderungen aus der Währungsreform von 1948 auszuweisen. Die "Anderen Kapitalanlagen" sind im Anhang zu erläutern, wenn sie einen größeren Umfang haben.