Gesetze / Rebflächenrodungsverordnung
RebflRodV§ 2 Bestimmung der Rebflächen
Stand: 10.06.2019
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass für bestimmte Rebflächen eine Prämie für die endgültige Aufgabe des Weinbaus nach Maßgabe der in § 1 genannten Bestimmungen gewährt werden kann.