Gesetze / ReNoPatAusbV · BGBl I 2014, 1490
Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten
12 Normen · ausgefertigt 29.08.2014 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe | 1 |
| § 3 — Ausbildungsrahmenplan | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2 Dauer der Berufsausbildungen
- § 3 Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Berufsausbildungen, Ausbildungsberufsbilder
- § 5 Durchführung der Berufsausbildungen
- § 6 Zwischenprüfung
- § 7 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte
- § 8 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Notarfachangestellter und Notarfachangestellte
- § 9 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- § 10 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte
- § 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten