Gesetze / Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz

RVVerkG

§ 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RVVerkG/4#abs-1 (1) Rechtsverordnungen treten, falls sie nichts anderes bestimmen, mit dem vierzehnten Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie im Verkündungsorgan veröffentlicht worden sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RVVerkG/4#abs-2 (2) Zu dem gleichen Zeitpunkt treten auch Verkehrstarife in Kraft, falls nichts anderes bestimmt ist.

§ 3 § 5