Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
Stand: 13.04.2022
In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument für das Verfahren anzuwenden, in dem der Rechtsanwalt die Vergütung erhält. Im Fall der Beratungshilfe sind die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 12b RVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 07.09.2022 – 17 W 166/21
- OLG Köln, 07.09.2022 – 17 W 155/21
- LSG NRW, 12.05.2023 – L 19 AS 1476/22 BZitiert von 1
- VG Potsdam, 05.03.2024 – VG 12 K 2006/23.A
- LSG Schleswig, 02.06.2023 – L 5 SF 66/23 B EZitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 01.06.2022 – 10 W 47/22Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
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