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§ 12 RSO (Bayern) — Einrichtung von Klassen

Realschulordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Unterricht wird in Klassen erteilt, deren Bildung sich nach pädagogischen, personellen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten richtet. Für Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache können besondere Klassen gebildet werden, in denen Abweichungen von der Stundentafel zulässig sind.