§ 2 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- OVG NRW, 27.11.1972 – 2 A 905/69
- BVerfG, 25.06.1974 – 2 BvF 2/73, 2 BvF 3/73Zitiert von 12
- BVerfG, 12.03.1975 – 1 BvL 15/71, 1 BvL 19/71, 1 BvL 32/73, 1 BvR 297/71, 1 BvR 315/71, 1 BvR 407/72, 1 BvR 37/73Erschwerende Voraussetzung der Witwerrente gegenüber der Witwenrente in der Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter (überwiegendes Bestreiten des Unterhalts der Familie durch die verstorbene Ehefrau)Zitiert von 11
- BSG, 07.05.2002 – B 1 KR 38/00 RZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 2 RRG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.