§ 32 Nicht anzuwendende Vorschriften
Stand: 10.06.2019
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- OLG Koblenz, 02.02.2005 – 1 Ss 301/04Zitiert von 1
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Auf die nach den §§ 29 und 31 dem Rechtspfleger übertragenen Geschäfte sind die §§ 5 bis 11 nicht anzuwenden.