§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 84
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 – 3 S 2110/08Raumordnungsrecht: Zielqualität von Soll-Festlegungen im Landesentwicklungsplan KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 – 3 S 351/11Zitiert von 12
- VGH Hessen, 05.02.2010 – 11 C 2691/07.N, 11 C 2715/07.N, 11 C 38/08.N, 11 C 259/08.N, 11 C 1549/08.NZitiert von 6
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2022 – 3 K 363/17
- VG Koblenz, 03.07.2020 – 4 K 907/17.KO
- VG Schleswig, 14.03.2017 – 2 A 219/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 03.09.2025 – 5 KN 12/21
- OVG Schleswig, 11.07.2025 – 5 KN 21/21Zitiert von 1
- OVG Schleswig, 11.07.2025 – 5 KN 4/21Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 ROG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ROG%202008/1#abs-1 (1) Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ROG%202008/1#abs-2 (2) Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ROG%202008/1#abs-3 (3) Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip).
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ROG%202008/1#abs-4 (4) Raumordnung findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798) auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone statt.