Gesetze / Landesrecht Bayern / Wahlverordnung für Rundfunkrat und Medienrat
RMRatV§ 5 Entsendung der Vertreter der Religionsgemeinschaften
Stand: 25.08.2026
Die Vertreter der katholischen Kirche werden von den bayerischen Diözesen sowie von der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen Bayerns entsandt. Die Vertreter der evangelischen Kirche werden von dem Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenrat sowie von der Evangelischen Frauenarbeit in Bayern entsandt. Der Vertreter der israelitischen Kultusgemeinden wird von dem Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern entsandt.