Gesetze / Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung
RAVPV§ 32 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BFH, 17.04.2024 – X B 68, 69/23, X B 68/23, X B 69/23Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten; Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPVZitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RAVPV/32#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RAVPV/32#abs-2 (2) § 2 Absatz 6 Satz 3, Absatz 7 bis 9, § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 und 6, § 20 Absatz 3 sowie § 23 Absatz 3 Satz 5 treten am 1. Januar 2018 in Kraft.