Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union
RüstKontrGArt 6
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/R%C3%BCstKontrG/6#abs-1 (1) Der Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/R%C3%BCstKontrG/6#abs-2 (2) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/R%C3%BCstKontrG/6#abs-3 (3) Der Tag, an dem das Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 nach seinem Artikel 23 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.