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Art 6 RüstKontrG

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Der Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) (weggefallen)

(3) Der Tag, an dem das Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 nach seinem Artikel 23 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.