Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Qualifizierungsverordnung Steuer

QualiVO LG 2 StVerw

§ 2 Zielsetzung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Ziel der modularen Qualifizierung ist es, die für die künftige Amtsausübung in der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes in der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Die zugelassenen Beamtinnen und Beamten sollen die in der bisherigen Ausbildung und in der beruflichen Praxis erworbenen fachlichen und persönlichen Kompetenzen weiterentwickeln, damit sie den Anforderungsprofilen in der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes in der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung gerecht werden können.

§ 1 § 3