Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Qualifizierungsverordnung Steuer

QualiVO LG 2 StVerw

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung regelt die berufliche Entwicklung von Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen innerhalb der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung durch modulare Qualifizierung. Die nachfolgenden Regelungen gelten darüber hinaus für die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnen besonderer Fachrichtung im Geschäftsbereich des für Finanzen zuständigen Ministeriums.

§ 2