Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Qualifizierungsverordnung Steuer
QualiVO LG 2 StVerw§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung regelt die berufliche Entwicklung von Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen innerhalb der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung durch modulare Qualifizierung. Die nachfolgenden Regelungen gelten darüber hinaus für die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnen besonderer Fachrichtung im Geschäftsbereich des für Finanzen zuständigen Ministeriums.