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§ 1 QualiVO LG 2 StVerw (Nordrhein-Westfalen) — Geltungsbereich

Qualifizierungsverordnung Steuer

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung regelt die berufliche Entwicklung von Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen innerhalb der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung durch modulare Qualifizierung. Die nachfolgenden Regelungen gelten darüber hinaus für die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnen besonderer Fachrichtung im Geschäftsbereich des für Finanzen zuständigen Ministeriums.