Diese Verordnung regelt die berufliche Entwicklung von Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen innerhalb der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung durch modulare Qualifizierung. Die nachfolgenden Regelungen gelten darüber hinaus für die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnen besonderer Fachrichtung im Geschäftsbereich des für Finanzen zuständigen Ministeriums.