Gesetze / Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

PsychThApprO

§ 35 Prüfungstermine

Stand: 01.09.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PsychThApprO/35#abs-1 (1) Die mündlich-praktische Fallprüfung wird frühestens in einem Wintersemester im Monat März und in einem Sommersemester im Monat September durchgeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PsychThApprO/35#abs-2 (2) Der konkrete Termin für die jeweilige Prüfungskandidatin oder den jeweiligen Prüfungskandidaten wird von der nach § 20 zuständigen Stelle in Absprache mit der Hochschule festgelegt.

§ 34 § 36