Gesetze / Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
PsychPbG§ 4 Anerkennung und weitere Anforderungen
Stand: 10.06.2019
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- KG, 06.08.2021 – 5 Ws 171/21, 5 Ws 171/21 - 121 AR 145/21Nebenklage: Voraussetzungen der Bestellung eines gemeinschaftlichen Beistands für mehrere Angehörige eines Getöteten nach § 397b StPO KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
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Die Länder bestimmen, welche Personen und Stellen für die psychosoziale Prozessbegleitung anerkannt werden, welche weiteren Anforderungen hierfür an Berufsausbildung, praktische Berufserfahrung, spezialisierte Weiterbildung und regelmäßige Fortbildungen zu stellen sind.