Gesetze / Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung
PrüflabV§ 2 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 2 PrüflabV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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01.11.2013 Ausfertigung
§ 2 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. November 2013 (BGBl. I 3918)
BGBl. 2013 I S. 3918
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11.08.2009 Ausfertigung
§ 2 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I 2852)
BGBl. 2009 I S. 2852
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.