Gesetze / Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe ProdGewStatG § 12 Übergangsregelung Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2026. Zur aktuellen Fassung → Die Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 bis 3 wird erstmals im Jahr 2008 für das Jahr 2007 durchgeführt.