Gesetze / Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik PreisStatGDV § 4 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.03.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung gilt im Saarland von dem Zeitpunkt an, zu dem das Gesetz über die Preisstatistik im Saarland in Kraft tritt.