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§ 4 PreisStatGDV

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 13.03.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung gilt im Saarland von dem Zeitpunkt an, zu dem das Gesetz über die Preisstatistik im Saarland in Kraft tritt.