Gesetze / Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)

PreisLS

Nr 18 Einstandspreis

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-18#abs-1 (1) Der Einstandspreis versteht sich im Regelfall frei Werk des Bestellers. Er beinhaltet den Preis der beschafften Güter einschließlich der mittelbaren Lieferkosten wie Fracht, Porto, Rollgeld und Verpackung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-18#abs-2 (2) Der Auftragnehmer hat beim Einkauf alle geschäftsüblichen Vorteile zugunsten des Auftraggebers wahrzunehmen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-18#abs-3 (3) Erzielte Mengenrabatte, Preisnachlässe, Gutschriften für Treue-, Jahres- und Umsatzrabatte, für zurückgesandte Verpackung und ähnliches sind zu belegen und bei Ermittlung des Einstandspreises abzusetzen, sofern nicht aus abrechnungstechnischen Gründen eine andersartige Verrechnung in den Selbstkosten erfolgt.