§ 15
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PreisG/15#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 1948 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PreisG/15#abs-2 (2)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PreisG/15#abs-3 (3) Preisvorschriften, die eine Preisbehörde in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen hat und die in einem Amtsblatt oder in anderer Weise veröffentlicht worden sind, gelten als von Anfang an rechtswirksam erlassen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 15 PreisG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 14.10.1954 – 4 StR 280/54Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.