Gesetze / Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz"
PrKultbSaV§ 1
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PrKultbSaV/1#abs-1 (1) Die Stiftung wird durch ihre Organe verwaltet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PrKultbSaV/1#abs-2 (2) Organe der Stiftung sind
der Stiftungsrat,
der Präsident,
der Beirat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PrKultbSaV/1#abs-3 (3) Die Stiftung führt ein Dienstsiegel, über dessen Ausgestaltung der Stiftungsrat mit Zustimmung des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien beschließt.