Gesetze / Prüfungsberichtsverordnung
PrüfbVAnlage 4 (zu § 70) SON05
Stand: 10.06.2019
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 961; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
Institut:
| Laufende Nummer | Auslagerungsunternehmen inklusive Adresse | KN-Ident-Nr. | Ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse | Status (geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am) | Datum der Auslagerung | Bemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
Änderungsverlauf
-
02.11.2015 Ausfertigung
Anlage 4 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I 1864)
BGBl. 2015 I S. 1864
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.